Schädlingsbekämpfung Hoffmann GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026
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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Schädlingsbekämpfung Hoffmann GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in einer Servicevereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch: schriftliche Auftragsbestätigung | Unterzeichnung eines Angebots oder einer Servicevereinbarung |oder durch Beginn der Leistungserbringung

3. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen: Schädlingsbekämpfung | Schädlingsmonitoring | Präventionsmaßnahmen | Installation von Monitoring- und Bekämpfungs- systemen | Wärmeentwesung | Beratung und Dokumentation im Rahmen von Hygienekonzepten (z. B. HACCP, IFS, BRC) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Servicevereinbarung.

4. Monitoring- und Präventionssysteme

Zur Überwachung und Bekämpfung von Schädlingen können folgende Systeme eingesetzt werden: Köderstationen | Monitoringfallen | Pheromonfallen |UV-Insektenfallen | elektronische Monitoringgeräte. Diese Systeme dienen der Früherkennung und Überwachung eines möglichen Schädlingsbefalls. Der Auftraggeber verpflichtet sich: diese Systeme nicht eigenständig zu verändern | keine Fremdmittel einzusetzen | Beschädigungen unverzüglich zu melden.

5. Eigentum an Systemen und Materialien

Im Rahmen einer Servicevereinbarung zur Schädlingskontrolle installierte Monitoring- und Bekämpfungssysteme sowie verwendete Materialien gehen nach Installation und Rechnungsbegleichung, sofern vertraglich vereinbart, in das Eigentum des Auftraggebers über. Der Auftraggeber ist für den ordnungsgemäßen Zustand dieser Systeme verantwortlich. Bei Verlust, Beschädigung oder Entfernung kann der Auftragnehmer Ersatz oder Neuinstallation gegen Berechnung durchführen.

6. Gewährleistung und Einsatz von Bekämpfungsmitteln

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen durch qualifiziertes und geschultes Fachpersonal durchgeführt werden. Es werden ausschließlich behördlich zugelassene Wirkstoffe und Verfahren eingesetzt. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter. Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit: keine eigenen Bekämpfungsmittel einzusetzen | keine Dritten mit Bekämpfungsmaßnahmen zu beauftragen | Hinweise und Empfehlungen des Auftragnehmers umzusetzen. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift auf Serviceberichten oder Leistungsnachweisen, dass er über: eingesetzte Bekämpfungsmittel | Sicherheitsmaßnahmen | Mitwirkungspflichten informiert wurde. Für Ausfallzeiten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, insbesondere durch: Betriebsferien | Betriebs-schließungen | fehlenden Zugang | fehlende Ansprechpartner, besteht kein Anspruch auf Gutschrift oder Ersatzleistungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweise oder Kennzeichnungen bei Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere bei der Verwendung von Rodentiziden (z. B. Hinweisschild „Vorsicht Nagerbekämpfung“), sichtbar anzubringen oder angebracht zu lassen. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen nach dem Stand der Technik, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Ein vollständiger und dauerhafter Bekämpfungserfolg kann nicht garantiert werden, da das Auftreten von Schädlingen von zahlreichen äußeren Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Hierzu zählen insbesondere hygienische, bauliche, betriebliche oder organisatorische Gegebenheiten im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

7. Montage von Monitoring- und Bekämpfungssystemen

Zur Durchführung der vereinbarten Leistungen kann der Auftragnehmer Monitoring- und Bekämpfungssysteme an Gebäuden oder Einrichtungen montieren. Die Montage kann insbesondere erfolgen durch: Schrauben | Bohren | Kleben |Anbringen von Kennzeichnungen oder Aufklebern. Der Auftraggeber erklärt sich mit diesen Montagearten ausdrücklich einverstanden. Der Auftragnehmer haftet nicht für: Bohrlöcher | Kleberückstände | Farbänderungen | Oberflächenveränderungen, sofern diese durch die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten entstehen. Bei einer späteren Demontage der Systeme können ebenfalls Rückstände entstehen. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Flächen ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zur Montage der Systeme berechtigt ist und keine mietrechtlichen oder baurechtlichen Einschränkungen bestehen.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Voraussetzungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen ermöglichen. Dazu gehören insbesondere: Zugang zu allen relevanten Bereichen | Einhaltung von Hygienevorgaben |Umsetzung empfohlener Präventionsmaßnahmen | Bereitstellung eines Ansprechpartners.

9. Dokumentation

Der Auftragnehmer erstellt Dokumentationen über die durchgeführten Leistungen. Die Dokumentation erfolgt ausschließlich in digitaler Form und kann insbesondere umfassen: digitale Serviceberichte |digitale Checklisten | digitale Lagepläne | digitale Fotodokumentationen. Die Dokumentation wird über elektronische Systeme erstellt und gespeichert und dient insbesondere der Nachweis-führung gegenüber Behörden oder Auditsystemen (z. B. HACCP, IFS oder BRC).

10. Lebensmittelbetriebe und Hygieneprogramme

Bei Betrieben mit besonderen Hygieneanforderungen erfolgt die Betreuung entsprechend der Anforderungen der jeweiligen Auditsysteme. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für: Hygiene im Betrieb | bauliche Schädlingsprävention | Wareneingangskontrollen | interne Hygieneprogramme.

11. Wärmeentwesung

Bei Wärmebehandlungen werden Räume, Fahrzeuge oder andere Objekte auf Temperaturen von bis zu 60 °C oder mehr erhitzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Beginn der Behandlung: hitzeempfindliche Gegenstände zu entfernen | elektronische Geräte zu sichern | empfindliche Materialien zu entfernen |brandschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch temperaturempfindliche Materialien, insbesondere an: Elektronik |Möbeln | Kunststoffen | Bodenbelägen | Fahrzeug-ausstattungen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

12. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot oder Servicevertrag vereinbarten Preise. Sofern kein Angebot oder keine Servicevereinbarung vorliegt, gelten die für die jeweilige Leistung üblichen und angemessenen Preise des Auftragnehmers als vereinbart. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen. Zusätzliche Leistungen oder Sondermaßnahmen, die außerhalb der vereinbarten Serviceleistungen durchgeführt werden, können gesondert berechnet werden.

13. Preisanpassung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich Kosten wesentlich verändern, insbesondere durch: gestiegene Energiepreise | steigende Personalkosten | gesetzliche Änderungen | erhöhte Entsorgungskosten oder Materialkosten. Preisanpassungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, der Preisanpassung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt die Preisanpassung als vom Auftraggeber akzeptiert und wird zum angegebenen Zeitpunkt wirksam.

14. Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit sowie Regelungen zur Verlängerung oder Kündigung ergeben sich aus der jeweiligen Servicevereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

15. Haftung

Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

16. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Pandemie oder behördliche Maßnahmen) ist der Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.

17. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO). Es wird auf die Datenschutzerklärung auf der Website verwiesen.

18. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers in Blankenheim. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.